AGB

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen von Outdoor-Ticket AB        


Einfachheitshalber verwenden wir in den AGBs die Bezeichnung Kunde für beide Geschlechter.

  1. Anmeldung
    Durch die schriftliche Anmeldung kommt zwischen dem Kunden und Outdoor-Ticket AB ein Vertrag zustande. Wir empfehlen, die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung ist von Vorteil, da die Teilnehmerzahl auf allen Touren beschränkt ist. Du hast jedoch die Möglichkeit, dich provisorisch vormerken zu lassen. Die Anmeldung gilt als definitiv, sobald wir den unterschriebenen Anmeldetalon erhalten haben oder die Anmeldung von Outdoor-Ticket AB schriftlich (Brief oder Email) bestätigt worden ist.
     
  2. Voraussetzungen für eine Teilnahme
    Voraussetzung für die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist eine gute körperliche und gesundheitliche Verfassung. Zur Sicherheit aller Beteiligten entscheidet die Tourenleitung über die Teilnahme an bestimmten Programmpunkten und nimmt ggf. Änderungen vor. Die Teilnahme erfolgt bei allen Touren auf eigene Gefahr.
     
  3. Mietbedingungen
    Beim Vermieten von Material tritt Outdoor-Ticket AB nur als Vermieter und nicht als Veranstalter auf. Für den Verleih unseres Materials gelten unsere Mietbedingungen, welche Bestandteil des Mietvertrages sind.
     
  4. Zahlungsbedingungen
    4.1. Preis
    Der zu bezahlende Preis ergibt sich aus dem Angebot im Internet (www.outdoor-ticket.com) oder der speziell ausgearbeiteten Offerte für den Kunden. Falls nicht anders erwähnt, verstehen sich alle Preise in SEK pro Person.
    4.2. Anzahlung und Restzahlung
    Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung, welche zugleich als Buchungsbestätigung gilt. Die Anzahlung beträgt 20% der Gesamtrechnung, zahlbar innert 10 Tagen. Der Restbetrag muss spätestens 60 Tage vor Antritt der Reise bei Outdoor-Ticket AB eintreffen. Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt Outdoor-Ticket AB, die Leistung zu verweigern.
    4.3. Kurzfristige Buchung
    Bei kurzfristigen Buchungen (60 oder weniger Tage vor Abreise) ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.
     
  5. Preisänderungen
    In folgenden Ausnahmefällen ist es möglich, dass Outdoor-Ticket AB die veröffentlichten Preise im Internet (www.outdoor-ticket.com) erhöhen muss:
    - Erhöhung der Transportkosten
    - neu eingeführte staatliche Abgaben oder Gebühren
    - staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
    - Wechselkursänderungen
    Outdoor-Ticket wird die Preiserhöhungen infolge der oben erwähnten Gründe spätestens 21 Tage vor Reisebeginn bekannt geben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ausgeschriebenen Preises, hat der Kunde das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
     
  6. Annullierungsbedingungen
    6.1. Annullierung durch den Kunden
    Eine Annullierung muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen. Bis 80 Tage vor Reisebeginn beträgt die Annullierungsgebühr 20% des ausgeschriebenen Preises, mindestens jedoch SEK 3000.00 pro Person. Bei kurzfristigeren Annullierungen gelten folgende Gebühren in Prozent des Pauschalpreises:

    79-40 Tage vor Reisebeginn      60%
    39-10 Tage vor Reisebeginn      80%
    09-00 Tage vor Reisebeginn    100%

    Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullierung. Fällt das Eintreffen der Annullierung auf einem Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend.
    6.2. Annullierung durch Outdoor-Ticket AB
    Es steht im Ermessen von Outdoor-Ticket AB, Reisen infolge ungenügender Beteiligung, Streiks, Unruhen, höherer Gewalt, Witterungsverhältnissen, Gefährdung der Sicherheit der Teilnehmenden oder Widerrufen der Bewilligungen von Regierungsstellen nicht durchzuführen. In diesem Falle wird dem Kunden der einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch gegenüber Outdoor-Ticket AB besteht nicht.
    6.3. vorzeitige Rückreise
    Sollte ein Kunde aus eigenem Verschulden die  Reise frühzeitig abbrechen, erfolgt keine Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Die Reiseleitung ist berechtigt, Reiseteilnehmer, die sich nicht an die aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen erforderlichen Verhaltensregeln halten, von der Weiterreise auszuschliessen.
     
  7. Kleingruppen
    Für die Durchführung einer Reise braucht Outdoor-Ticket AB die im Internet (www.outdoor-ticket.com) angegebene Minimum-Teilnehmerzahl. In Fällen, wo sich weniger Personen angemeldet haben, wird ein selbstkostendeckender Kleingruppenzuschlag erhoben.
     
  8. Versicherungen
    Im Pauschalpreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Wir bitten den Kunden, zu überprüfen, ob er bereits über genügend Annullierungs-, Rückreise-, Kranken-, Unfall- oder sonstige Versicherungen verfügt. Wir empfehlen allen Teilnehmern dringend, eine Annullierungskosten- und SOS-Rückreiseversicherung abzuschliessen.
     
  9. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
    Für Bürger der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein gelten momentan die folgenden Pass- und Visabestimmungen:
    - gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte; - keine Impfvorschriften.
    Bürger anderer Staaten sind verpflichtet, sich beim entsprechenden Konsulat über die geltenden Bestimmungen zu erkundigen. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich.
     
  10. Haftung
    10.1. Allgemein
    Outdoor-Ticket AB vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Reiseleitung nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden des Kunden vorliegt. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Gesamtpreis des Pauschalpreises beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
    10.2. Haftungsbeschränkung
    Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so gelten diese Beschränkungen zu Gunsten von Outdoor-Ticket AB. Insoweit haftet Outdoor-Ticket AB nur im Rahmen dieser internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze.
    10.3. Haftungsausschluss
    Outdoor-Ticket AB haftet dem Kunden gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückführen ist: - auf Versäumnisse des Kunden; - auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist; - auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Outdoor-Ticket AB oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte; - auf schlechte Wetter- und Schneeverhältnisse und hohe Temperaturen          (> 0°C) im Winter, welche die Sicherheit von Mensch und Tier gefährden.
    Outdoor-Ticket AB haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streiks, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätung von Dritten usw. zurückführen sind. Für Programmänderungen infolge Flugplanänderungen wird keine Haftung übernommen.
    10.4. Personenschäden
    Outdoor-Ticket AB übernimmt die Haftung bei unmittelbaren Personenschäden (Körperverletzung, Tod), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (siehe Ziff. 10.2.).
    10.5. Sach- und Vermögensschäden
    Bei Sach- und Vermögensschäden, die während der Reise mit Outdoor-Ticket AB entstehen, übernimmt Outdoor-Ticket AB die Haftung, falls Outdoor-Ticket AB ein Verschulden trifft. Die Haftung bleibt jedoch auf höchstens den bezahlten Reisepreis und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Vorbehalten bleiben allenfalls tiefere Haftungslimiten, die sich aus internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen ergeben (siehe Ziff. 10.2).
    10.6. Lokale Veranstaltungen
    Bei Buchungen von Aktivitäten und Ausflügen am Reiseziel, die nicht von Outdoor-Ticket AB getätigt werden, kann Outdoor-Ticket AB keine Haftung übernehmen.
     
  11. Beanstandungen
    11.1. Beanstandungen der Reise
    Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben, sind diese unverzüglich an Ort und Stelle Outdoor-Ticket AB bekannt zu geben. Sollte keine Abhilfe möglich sein, muss der Kunde bei Outdoor-Ticket AB eine Bestätigung einholen, dass er reklamiert hat und warum. Die Reiseleitung ist verpflichtet, den Sachverhalt und die Beschwerde schriftlich festzuhalten.
    11.2. Anmeldung der Forderungen
    Die Beanstandung muss innerhalb von 30 Tage nach dem vertraglich vorgesehen Ende der Reise schriftlich Outdoor-Ticket AB unterbreitet werden. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlischt jeder Schadenersatzanspruch. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde.
    11.3. Mitwirkungspflicht
    Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere muss der Kunde Outdoor-Ticket AB auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam machen.
     
  12. Programmänderungen
    Outdoor-Ticket AB behält sich auch im Interesse des Kunden vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Insbesondere haftet Outdoor-Ticket AB nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, Witterungsverhältnisse oder Verspätung von Dritten, für die Outdoor-Ticket AB nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Outdoor-Ticket AB bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
     
  13. Verantwortlicher Reiseveranstalter
    Outdoor-Ticket AB
    Idbäckheden 10
    924 94 Sorsele / Schweden
     
  14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Es gilt schwedisches Recht. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Lycksele / Schweden.