Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es wäre schön, wenn ein einfacher Handschlag ausreichen würde. Da es aber bei einer Reise so vieles zu berücksichtigen gibt und so manches auf diese Weise geklärt werden kann, sind hier unsere AGBs zu finden.
- Anmeldung
Durch die schriftliche Anmeldung kommt zwischen dem Kunden / der Kundin und Erlebnis-Wildnis ein Vertrag zustande. Wir empfehlen die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung ist von Vorteil, da die TeilnehmerInnenzahl auf allen Touren beschränkt ist. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich provisorisch vormerken zu lassen. Die Anmeldung gilt als definitiv, sobald wir den unterschriebenen Anmeldetalon erhalten haben oder die Anmeldung von Erlebnis-Wildnis schriftlich bestätigt worden ist. - Voraussetzung für eine Teilnahme
Voraussetzung für eine Teilnahme an allen Veranstaltungen ist eine gute körperliche und gesundheitliche Verfassung. Zur Sicherzeit aller Beteiligten entscheidet der Tourleiter über die Teilnahme an bestimmten Programmpunkten und nimmt ggf. Änderungen vor. Die Teilnahme erfolgt bei allen Touren auf eigene Gefahr. - Zahlungsbedingungen
3.1. Preise
Der zu bezahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Angebot im Internet (www.erlebnis-wildnis.com) oder der speziell ausgearbeiteten Offerte für den Kunden / die Kundin. Falls nicht anders erwähnt, verstehen sich alle Preise in SEK pro Person.
3.2. Anzahlung und Restzahlung
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde / die Kundin unsere Bestätigung, die zugleich als Rechnung gilt. Die Anzahlung beträgt 20% der Gesamtrechnung, zahlbar innert 10 Tagen. Der Restbetrag muss spätestens 60 Tage vor Antritt der Reise bei Erlebnis-Wildnis eintreffen. Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt Erlebnis-Wildnis die Reiseleistung zu verweigern.
3.3. kurzfristige Buchung
Bei kurzfristigen Buchungen (60 oder weniger Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. - Preisänderungen
In folgenden Ausnahmefällen ist es möglich, dass Erlebnis-Wildnis die veröffentlichten Preise im Internet (www.erlebnis-wildnis.com) erhöhen muss:
- Erhöhung der Transportkosten
- neu eingeführte staatliche Abgaben und Gebühren
- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
Erlebnis-Wildnis wird die Preiserhöhungen infolge der oben erwähnten Gründe spätestens 21 Tage vor Reisebeginn bekannt geben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ausgeschriebenen Preises, hat der Kunde / die Kundin das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung kostenlos vom Vetrag zurückzutreten. - Annullationsbediengungen
5.1. Annullation durch den Kunden / die Kundin
Eine Annullation muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen. Bis 80 Tage vor Reisebeginn beträgt die Annullationsgebühr 20% des ausgeschriebenen Preises, mindestens jedoch SEK 3000.00 pro Person. Bei kurzfristigeren Annullierungen gelten folgende Gebühren in Prozent vom Pauschalpreis:
79-40 Tage vor Reisebeginn 60%
39-10 Tage vor Reisebeginn 80%
09-00 Tage vor Reisebeginn 100%
Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation. Fällt das Eintreffen der Annullation auf einem Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Werktag massgebend.
5.2. Annullation durch Erlebnis-Wildnis
Es steht im Ermessen von Erlebnis-Wildnis, Reisen infolge ungenügender Beteiligung, Streiks, Unruhen, höherer Gewalt, Witterungsverhältnissen, Gefährung der Sicherheit der Teilnehmenden oder Widerrufen der Bewilligungen von Regierungsstellen nicht durchzuführen. In diesem Falle wird dem Kunden / der Kundin der einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch gegenüber Erlebnis-Wildnis besteht nicht.
5.3. vorzeitige Rückreise
Sollte ein Kunde / eine Kundin aus eigenem Verschulden die Reise frühzeitig abbrechen, erfolgt keine Rückerstattung der nicht an Anspruch genommenen Leistungen. Die Reiseleitung ist berechtigt, ReiseteilnehmerInnen, die sich nicht an die Sicherheits- und Umweltschutzgründen erfolderlichen Verhaltensregeln halten, von der Weiterreise auszuschliessen. - Kleingruppen
Für die Durchführung einer Reise braucht Erlebnis-Wildnis die im Internet (www.erlebnis-wildnis.com) angegebene Minimum-TeilnehmerInnenzahl. In Fällen, wo sich weniger Personen angemeldet haben, wird ein selbstkostendeckender Kleingruppenzuschlag erhoben. - Versicherungen
Im Pauschalpreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Wir bitten den Kunden / die Kundin zu überprüfen, ob er / sie bereits über genügend Annullations-, Rückreise-, Kranken-, Unfall- oder sonstige Versicherungen verfügt. Wir empfehlen allen TeilnehmerInnen dringend, eine Annullationskosten- und SOS-Rückreiseversicherung abzuschliessen. - Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für BürgerInnen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein gelten momentan die folgendenen Pass- und Visabestimmungen:
- gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte
- keine Impfvorschriften
BürgerInnen von anderen Staaten sind verpflichtet, sich beim entsprechenden Konsulat über die geltenden Bestimmungen zu erkundigen. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. - Haftung
9.1. Allgemein
Erlebnis-Wildnis vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Reiseleitung nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden des Kunden / der Kundin vorliegt Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Gesamtpreis des Pauschalpreises beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
9.2. Haftungsbeschränkung
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so gelten diese Beschränkungen zu Gunsten von Erlebnis-Wildnis. Insoweit haftet Erlebnis-Wildnis nur im Rahmen dieser internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze.
9.3. Haftungausschluss
Erlebnis-Wildnis haftet dem Kunden / der Kundin gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrags zurückzuführen ist:
- auf Versäumnisse des Kunden / der Kundin;
- auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist;
- auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Erlebnis-Wildnis oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte;
- schlechte Wetter- und Schneeverhältnisse und hohe Temperaturen (>0°C), welche die Sicherheit von Mensch und Tier gefährden.
Erlebnis-Wildnis haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnissen, behördlichen Massnahmen, Verspätung von Dritten usw zurückzuführen sind. Für Programmänderungen infolge Flugplanänderungen wird keine Haftung übernommen.
9.4. Personenschäden
Erlebnis-Wildnis übernimmt die Haftung bei unmittelbaren Personenschäden (Körperverletzung, Tod), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, resp. von Erlebnis-Wildnis beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wurden. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (siehe Ziff. 8.2).
9.5. Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die während der Reise mit Erlebnis-Wildnis entstehen, übernimmt Erlebnis-Wildnis die Haftung, falls Erlebnis-Wildnis, oder einem von Erlebnis-Wildnis beauftragten Unternehmen, ein Verschulden zur Last fällt. Die Haftung bleibt jedoch auf höchstens den bezahlten Reisepreis und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Vorbehalten bleiben allenfalls tiefere Haftungslimiten, die sich aus internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen ergeben (siehe Ziff. 8.2).
9.6. Lokale Veranstaltungen
Bei Buchungen von Aktivitäten und Ausflügen am Reiseziel, die nicht von Erlebnis-Wildnis getätigt werden, kann Erlebnis-Wildnis keine Haftung übernehmen. - Beanstandungen
10.1. Beanstandungen der Reise
Sollte der Kunde / die Kundin Anlass zur Beanstaltungen haben, sind diese unverzüglich an Ort und Stelle Erlebnis-Wildnis bekannt zu geben. Sollte keine Abhilfe möglich sein, muss der Kunde / die Kundin bei Erlebnis-Wildnis eine Bestätigung einholen, dass er / sie reklamiert hat und warum. Die Reiseleitung ist verpflichtet, den Sachverhalt und die Beschwerden schriftlich festzuhalten.
10.2. Anmeldung der Forderungen
Bei Beanstandung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise schriftlich Erlebnis-Wildnis unterbreitet werden. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlischt jeder Schadenersatzanspruch. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn der Kunde / die Kundin ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde.
10.3. Mitwirkungspflicht
Der Kunde / die Kundin hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesonderer muss der Kunde / die Kundin Erlebnis-Wildnis auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam machen. - Programmänderungen
Erlebnis-Wildnis behält sich auch im Interesse des Kunden / der Kundin vor, Programme oder einzel vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Insbesondere haftet Erlebnis-Wildnis nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, Witterungsverhältnisse oder Verspätung von Dritten, für die Erlebnis-Wildnis nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Erlebnis-Wildnis bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. - Verantwortliche Reiseveranstalter
Erlebnis-Wildnis
Idbäckheden 10
920 70 Sorsele / Schweden
Telefon: 0046 (0)952 310 04 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schwedisches Recht. Gerichtsstand für alle auf diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Lycksele / Schweden.
